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Bei einer Risikolebensversicherung, auch Todesfallversicherung genannt, steht
allein die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen für den Fall des Todes des
Versicherten im Mittelpunkt. Stirbt die versicherte Person, erhält die/der Bezugs-
berechtigte die vereinbarte Versicherungssumme.
Eine Risikolebensversicherung ist die bestmögliche Vorsorge für Partner und
Familienangehörige bei geringem finanziellen Aufwand. Eine Absicherung ist
auch deshalb notwendig, da im Todesfall die gesetzlichen Ansprüche aus der Sozialversicherung für die Hinterbliebenen minimal sind. Die wirtschaftlichen
Folgen für die Familien sind existenzbedrohend und der gewohnte Lebensstandard
kann nicht aufrechtgehalten werden.
